Trend zur Mietwohnung

18.05.1999 -

Sozialerhebung der Studentenwerke

Druckfrisch war die Broschüre mit den Ergebnissen der ersten Sozialerhebung der Studentenwerke Halle und Magdeburg für Sachsen-Anhalt als sie Ende April 1999 der Presse vorgestellt wurde.

Die Befragung der Studierenden erfolgte im Sommersemester 1997. Erkennbar sei, so ist in der Broschüre zu lesen, der Prozeß der sozialen und wirtschaftlichen Annäherung zwischen der Studiensituation in Ost- und Westdeutschland. Zunehmend verändere sich die Form der Ausbildungsfinanzierung und nationale Sparzwänge sowie Probleme auf dem Arbeitsmarkt beeinflußten die wirtschaftliche Situation der Studierenden.

Soziale Zusammensetzung der Studierenden

Bei der Betrachtung der sozialen Zusammensetzung der Studierenden ist auffällig, daß der größere Anteil der Studienanfänger aus den hohen und gehobenen Schichten kommt. (siehe obere Grafik) In Sachsen-Anhalt liegt die Gruppe der Studienanfänger fast zur Hälfte im Bereich der Beamtenkinder. Dies wirft die Frage nach der Bezahlbarkeit eines Studiums auf. Über die Hälfte der monatlichen studentischen Einkommen werden von den Eltern gezahlt, 17 % sind BAföG und 21 % werden selbst finanziert.

Die Sozialerhebung macht deutlich, daß eine Veränderung der Wohnverhältnisse in den neuen Bundesländern zu verzeichnen ist (siehe untere Grafik). Bislang galt das Wohnheim als die am meisten genutzte studentische Wohnform. Der Trend jedoch geht nun zur eigenen Mietwohnung. Der prozentuale Wohnheimanteil liegt im Osten dennoch doppelt so hoch als in den Alt-Bundesländern.

Wohnsituation der Studierenden

Grafiken: Studentenwerke Sachsen-Anhalts

In Sachsen-Anhalt schätzen mehr als drei Viertel der Studierenden den Geschmack der Mensa-Essen als gut ein, mehr als die Hälfte sehen das Preis-Leistungs-Verhältnis positiv.

Die Studentenwerke betreuen auch Studierenden mit Behinderungen, mit Kindern, ausländische Studierende, bieten Beratungsdienste und fördern die kulturelle Betätigung von Studierenden.


Autor:in Ines Perl

Letzte Änderung: 18.05.1999 -
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