Temporäre Vollsperrung aller Zufahrten zum westlichen Hauptcampus
Im Rahmen der weiteren Bauentwicklung und des bevorstehenden Anschlusses des Nahwärmenetzes sowie weiterer Erschließungsmaßnahmen unserer Versorgungsanlage stehen nunmehr die Erdarbeiten und damit die Bodenöffnung der Gustav-Adolf-Straße (Campus) an, so dass der westliche Hauptcampus über diese Zufahrt ab dem 10.11.2025 nicht mehr befahrbar ist. Da gleichfalls die Verlegungsarbeiten der Städtischen Werke GmbH (SWM) für das Fernwärmenetz noch andauern, ist der westliche Hauptcampus vom Hohenstaufenring aus somit nicht mehr erreichbar. In enger Abstimmung mit der SWM streben wir aber eine zeitnahe und dann dauerhafte Öffnung der mittleren Einfahrt vom Hohenstaufenring an. Da aber vor allem erfahrungsgemäß im Bauwesen unerwartete Verzögerungen eintreten können, die bspw. in Lieferengpässen oder wetterbedingten Einflüssen begründet sind, möchten wir an dieser Stelle von einer terminierten Aussage zur Öffnung der mittleren Campuszufahrt vom Hohenstaufenring absehen.
Für den Bauzulieferverkehr wurde eine Behelfseinfahrt zum westlichen Hauptcampus über die Pfälzer Straße, südlich am Gebäude 22 (Anlage) eingerichtet. Diese Zu- und Ausfahrt steht zwar grundsätzlich auch für Pkw zur Verfügung; aufgrund der Querung des dortigen Fuß- und Radwegs und der damit verbundenen potentiellen Gefahrensituation, empfehlen wir aber, diese Zu- und Ausfahrt mit privaten Kfz nicht zu nutzen. Vielmehr wäre es wünschenswert, die umliegenden OVGU-Parkflächen zu nutzen und den westlichen Hauptcampus von dort zu Fuß zu erreichen.
Folgende alternative Parkmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
- Parkplätze auf dem Schroteplatz, Zufahrt Zschokkestraße hinter Gebäude 40 sowie am Gebäude 43 (Einfahrt Am Krökentor)
- Stellplätze hinter der Universitätsbibliothek sowie der Sporthalle 3
- Seit dem 01.11.2025: kostenpflichtige Stellplätze im Parkhaus Am Krökentor (Sonderkondition für OVGU-Angehörige: 75 €/Monat)
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Hochschulöffentlichen Bekanntmachung.