Wenn die Flammen züngeln

18.05.1999 -

Wie fit sind Sie in Sachen Brandschutz? Bei richtigen Anworten winkt Autofeuerlöscher als Gewinn

Die Mitarbeiter der Abteilung Arbeitssicherheit und Umweltschutz sind bestrebt, neue Möglichkeiten zu erschließen, vielleicht belanglos erscheinende, aber im "Ernstfall" wichtige Informationen allen betreffenden Angehörigen der Universität zur Kenntnis zu geben. Diesmal soll es ein Quiz sein, um den Leserinnen und Lesern des UNI-REPORT aus dem nichtmedizinischen Bereich das richtige Verhalten im Brandfall noch etwas näher zu bringen. Sozusagen eine kleine Auffrischung des bisher Erlernten. Sollte es bei der einen oder anderen Frage Probleme geben, dann sollte man die Gelegenheit nutzen, und die Wissenslücke durch einen Blick in die Anweisungen zum Brandschutz an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg (außer Medizin) vom 2. 3. 1999 schließen. Vorschriften und Sicherheitsregeln sind schließlich nur so gut, wie sie auch befolgt werden.

Teilnahmeberechtigt sind prinzipiell alle Leser des UNI-REPORT; das Quiz ist sozusagen ein offener Wettbewerb. Zu beachten ist jedoch, daß an der Medizinischen Fakultät besondere Regeln zum Verhalten im Brandfall gelten, so daß die Angehörigen der Medizinischen Fakultät aufgerufen sind, sich durch die "Nicht-Mediziner" nicht verwirren zu lassen. Zur Teilnahme ist der Abschnitt "Brandschutz-Quiz" (siehe unten) auszuschneiden, auszufüllen und bis zum 2. Juni 1999 (Eingangsstempel) im verschlossenen Briefumschlag an die Abteilung Arbeitssicherheit und Umweltschutz (K 43), Postfach 4120, 39016 Magdeburg zu senden. Auf dem Briefumschlag sollte das Kennwort "Brandschutz-Quiz" vermerkt sein. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Gewinner wird im Losverfahren ermittelt. Den Autofeuerlöscher gewinnt derjenige Leser, dessen Einsendung zuerst als richtige Zuschrift "gezogen" wird. Die richtige Lösung und selbstverständlich der Gewinner (Name, Organisationseinheit) werden veröffentlicht. Also, los geht´s!

1. Sie bemerken einen Brand in Ihrem Gebäude, beispielsweise in einer Teeküche. Was ist zu tun?

a) Alle Türen sind fest zu verschließen, damit die Ausbreitung des Brandes möglichst auf den Raum begrenzt bleibt. Dann ist das Gebäude zu verlassen.

b) Die Einrichtungen für einen Hausalarm sind zu betätigen bzw. durch Ruf "Feuer" sind alle anderen im Haus anwesenden Personen zu warnen. Dann ist unverzüglich die Feuerwehr zu benachrichtigen. Wenn das Risiko für die eigene Gesundheit es zuläßt, ist bei Entstehungsbränden mittels Handfeuerlöscher die Brandbekämpfung aufzunehmen.

c) Man sollte versuchen, das in der Teeküche vorhandene Wasser zu nutzen, um einen Löschversuch zu unternehmen. Mißlingt das, ist ein erneuter Löschversuch mit einem Handfeuerlöscher vorzunehmen. Mißlingt auch dieser Löschversuch, ist unverzüglich die Feuerwehr zu benachrichtigen.

2. Wie ist an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg die Alarmierung der Feuerwehr möglich?

a) In jeder Organisationseinheit ist ein Mitarbeiter zum Sicherheitsbeauftragten bestellt, dieser ist unverzüglich zu benachrichtigen.

b) Da wegen gleichzeitig eingehenden Alarmierungen die Telefonleitungen besetzt sein können, besteht unter folgender e-mail-Adresse die Möglichkeit, die Feuerwehr umgehend zu alarmieren:

c) Wenn Feuermelder (Druckknopfmelder) installiert sind, sind diese zu betätigen. Ansonsten ist der Wachdienst (Pförtner) zu benachrichtigen oder der öffentliche Notruf ist (aus dem Universitätsnetz mit der Vorwahl "0") zu wählen.

3. Wie lautet die nationale Notruf-Nr. zur Alarmierung von Feuerwehr oder Rettungsdienst?

a) 110

b) 112

c) 115

4. Bei Auslösung von Hausalarm (Signalton, Handsirene, Ruf "Feuer" o.ä.) ist das Gebäude auf schnellstem Wege zu verlassen. Warum dürfen hierbei keine Aufzüge benutzt werden?

a) Bei einem eventuellen Stromausfall besteht die Gefahr des Steckenbleibens des Aufzuges und somit akute Lebensgefahr, wenn sich der Aufzugsschacht mit giftigen Brandgasen füllt.

b) Die Aufzüge sind Rettungskräften vorbehalten, um Verletzte mit Krankentragen bergen zu können.

c) Da die Aufzüge im Brandfall dazu dienen, schwere Technik der Feuerwehr schnell in obere Geschosse zu transportieren, dürfen Aufzüge nicht benutzt werden.

5. Handfeuerlöscher sind ausschließlich für die Bekämpfung von Entstehungsbränden bestimmt. Unter welchen Voraussetzungen soll man einen Handfeuerlöscher einsetzen?

a) Bei Entstehungsbränden soll ein Löschversuch unternommen werden, jedoch muß jedermann selbst entscheiden, ob das Risiko für die eigene Gesundheit die Aufnahme der Brandbekämpfung zuläßt.

b) Das Löschmittel darf an benachbarten Geräten keine Beschädigungen oder Verschmutzungen hervorrufen können.

c) Um einen Flammenüberschlag (flash-over) zu verhindern, ist mittels Handfeuerlöschern zu versuchen, den Brandherd so klein wie möglich zu halten; dies ist solange zu betreiben, bis die Feuerwehr eintrifft und weitere Löschmaßnahmen einleitet.

6. Die Feuerwehr ist alarmiert worden, jedoch konnte der Entstehungsbrand inzwischen gelöscht werden. Welche Folgen hat dies für den Alarmierenden?

a) Keine, jedoch stellt die Feuerwehr ihren Einsatz dem Betrieb in Rechnung.

b) Keine, da dieser Einsatz auch für die Feuerwehr als erfolgreicher Einsatz gilt.

c) Wenn die Feuerwehr alarmiert worden ist, der Entstehungsbrand aber inzwischen gelöscht werden konnte, handelt es sich um einen Fehlalarm, der eine Ordnungswidrigkeit darstellt und nach § 20, Abs. 1, Nr. 1, SGB VII geahndet wird.

7. Gebräuchliche Handfeuerlöscher sind Pulverlöscher des Typs Gloria PG6 G. Wieviel Sekunden beträgt die Funktionsdauer eines solchen Handfeuerlöschers?

a) 12 bis 14 sek.

b) 15 bis 20 sek.

c) 20 bis 25 sek. 


Autor:in K43

Letzte Änderung: 18.05.1999 -
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