Elektronische Krankmeldung (außer FME)

Ab dem 01.01.2023 gilt bundesweit sowohl für Arbeitgeber als auch für gesetzlich versicherte Arbeitnehmende das neue Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz eAU). Das bedeutet, dass die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) – der gelbe Krankenschein - in Papierform abgeschafft und durch eine digitale Lösung ersetzt wird.

Statt der Ausstellung eines Krankenscheines meldet die Arztpraxis ab Januar 2023 die Arbeitsunfähigkeit direkt auf elektronischem Weg an die Krankenkasse. Der Arbeitgeber fragt dann die Daten direkt bei der Krankenkasse ab. Ausführliche Erläuterungen zu den einzelnen Schritten finden Sie im Verwaltungsrundschreiben unter „5.3.10 Arbeitsunfähigkeit" - Anzeige- und Nachweispflichten bei Arbeits- und Dienstunfähigkeit (ohne FME)“ vom 04.01.2023.

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Letzte Änderung: 05.04.2024 - Ansprechpartner: Webmaster